Diese Fragen müssen wir uns auch selbst stellen. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir pflegebedürftige Angehörige haben oder selbst in Zukunft Pflege brauchen, ist hoch. Vorausgesagt wird, dass in den nächsten 30 Jahren die Zahl der Pflegebedürftigen rasant steigen wird. Es wird also mehr zu pflegende Personen geben, gleichzeitig aber weniger Personen, die pflegen – egal ob zu Hause, in der Familie oder in einer Pflegeeinrichtung.

Wir alle wollen aber für unsere Familienmitglieder, aber auch für uns selbst, die Sicherheit haben, später gute Pflege zu bekommen. Und das unabhängig davon, wie hoch unsere Pension später ist.

Deshalb fordern wir, dass Profitdenken im Pflegebereich keinen Platz haben darf. Für uns als Sozialdemokratie ist klar: Im Zentrum muss immer gute Pflege für alle stehen. Und dazu leisten unsere Kommunen einen großen Beitrag: Werden die die Kosten für die Pflege einer Person nicht durch ihre eigenen Mittel (z.B. die Pension) und ihr Pflegegeld gedeckt, unterstützt die öffentliche Hand die Pflegebedürftigen im Rahmen der Sozialhilfe. Die Kosten dafür teilen sich die Gemeinden und das Land Steiermark. So kann allen ein menschenwürdiges Leben im Alter garantiert werden.

Finanzielle Unterstützung

Wie geht man nun vor, wenn man Pflegegeld beantragen möchte?

Zuallererst ist es wichtig zu wissen, dass sich die Höhe des Pflegegelds nach dem monatlichen Pflegebedarf richtet. Je mehr Stunden Pflegebedarf in der Woche man hat, desto höher ist die Pflegestufe, insgesamt gibt es sieben Pflegestufen. Für die niedrigste Pflegestufe braucht man einen Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat (=157,30 Euro pro Monat), für die höchste mehr als 180 Stunden (=1.688,90 Euro pro Monat).

Den Antrag auf Pflegegeld kann man selbst oder Familienmitglieder, Haushaltsangehörige oder gesetzliche Vertreter mit Formular oder formlos beim zuständigen Versicherungsträger (die Stelle, die auch die Pension bezahlt) einbringen.

Im ersten Schritt wird der Pflegebedarf mit einem Formular, das man zugeschickt bekommt, erhoben. Im zweiten Schritt erfolgt eine Begutachtung durch einen Arzt oder Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Bei der Begutachtung können pflegende Angehörige dabei sein.

Auf Grundlage des Gutachtens wird die Entscheidung getroffen, ob man Pflegegeld bekommt und wie hoch es ausfällt.

Weitere Förderungen (Befreiung von GIS-Gebühren, Unterstützung bei Wohnraumadaptierung)

Zusätzlich zum Pflegegeld gibt es noch weitere Unterstützungen, die man als pflegebedürftige Person beantragen kann.

Wenn man Pflegegeld bekommt und ein geringes Haushaltseinkommen (=Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen) hat, hat man Anspruch auf Befreiung von den Rundfunkgebühren (GIS-Gebühren) und auf Befreiung von der Ökostrom-Pauschale. Den Antrag auf Befreiung der Rundfunkgebühren und der Ökostrom-Pauschale kann man direkt beim Gebühren Info Service (https://www.gis.at/befreien) stellen.

Bei einmaligen behinderungsbedingten Ausgaben – wenn man zum Beispiel die Wohnung rollstuhlgerecht umbauen lassen will – kann man Unterstützung vom „Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung“ bekommen. Die maximale Höhe beträgt 6.000 Euro. Beantragen kann man diese Unterstützung beim Sozialministeriumservice (oder einem Träger der Rehabilitation). Alle Infos dazu gibt es hier: https://www.sozialministerium.at/site/Arbeit_Behinderung/Unterstuetzung_und_Foerderungen/#intertitle-1.

Unter bestimmten Voraussetzung gibt es auch die Möglichkeit der Gratis-Autobahnvignette. Dazu benötigt man einen Behindertenpass, in dem eine starke Gehbehinderung, die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder Blindheit eingetragen sind. Das Auto muss auf die Person, die den Behindertenpass besitzt, angemeldet sein. Den Antrag auf Gratis-Vignette stellt man auch beim Sozialministeriumsservice: https://www.sozialministeriumservice.at/site/Finanzielles/Finanzielle_Unterstuetzung/Sonstige_finanzielle_Vorteile/#intertitle-3.

Anpassung des Pflegegelds

Das Pflegegeld dient dazu, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu sichern, indem es einen Teil der Kosten, die durch Pflegebedürftigkeit entsteht, abdeckt. Die Lebenserhaltungskosten steigen jährlich, deshalb tritt die SPÖ dafür ein, dass auch das Pflegegeld jährlich angepasst wird. Bei der Erhöhung könnte man sich entweder an der Pensionserhöhung oder am Verbraucherpreisindex orientieren.

Staatliche Pflegesicherung

Für Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit gibt es eine solidarische, staatliche Absicherung. Wir sind der Meinung, dass es so ein Modell auch für die Pflege geben muss! Auch zur Finanzierung gibt es schon konkrete Ideen: Vermögenssteuern, die Maschinensteuer und die Erhöhung der Einheitswerte in der Grundsteuer könnten diese Leistung sicherstellen.

Gute Pflege für alle

Pflegeheim, Betreutes Wohnen, 24 Stunden-Pflege und Hauskrankenpflege – Merkmale, Unterscheidungen und Kosten

Den Überblick über die verschiedenen Modelle von Pflege zu bewahren, fällt nicht immer leicht. Welche Möglichkeiten der Pflege gibt es überhaupt? Kann ich mir das leisten? Wo finde ich eine geeignete 24-Stunden-Pflege? Welche Agenturen sind seriös? Wie komme ich zu einer Hauskrankenpflege? Woher weiß ich, welche Pflegeeinrichtung für mich passt?

Zuallererst gilt es, zwischen der Pflege zu Hause und in einer Pflegeeinrichtung zu unterscheiden:

Pflege zu Hause

Derzeit leben und 85% aller Personen, die Pflegegeld beziehen, zu Hause.

Oft wird die Pflege ganz oder teilweise von Angehörigen übernommen. Unser Anliegen ist es, pflegende Angehörige zu stärken und zu unterstützen – mehr dazu unter <Pflegende Angehörige stärken>. Das gelingt aber nur, wenn man es sich leisten kann, zusätzlich zum Angehörigen oder statt des Angehörigen von einer ausgebildeten Pflegekraft gepflegt zu werden. Neben den verschiedenen Formen der Pflege daheim haben wir deshalb auch konkrete Vorschläge erarbeitet, wie man Menschen, die daheim gepflegt werden, finanziell entlasten kann.

In der Steiermark gibt es verschiedene Angebote, wie die Pflege zu Hause unterstützt werden kann.

Pflege zu Hause – Hauskrankenpflege & Mobile Dienste

Die Mobile Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege bieten älteren Menschen und deren pflegenden Angehörigen Betreuung und Unterstützung in verschiedenen Bereichen der Pflege, zum Beispiel bei der Pflegeplanung, Hilfe bei der medizinischen Versorgung oder bei Haushaltsarbeiten.

Fünf vom Land Steiermark anerkannte Organisationen erbringen flächendeckend mobile Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege in der Steiermark. Diese fünf Organisationen sind:

  • Caritas der Diözese Graz-Seckau
  • Hilfswerk Steiermark GmbH
  • Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Steiermark – Pflege und Betreuung
  • SMP-Sozialmedizinischer Pflegedienst Hauskrankenpflege Steiermark gemeinnützige Betriebs GmbH
  • Volkshilfe Steiermark gemeinnützige Betriebs GmbH

Möchte man Hauskrankenpflege bzw. die Mobilen Pflege- und Betreuungsdienste in Anspruch nehmen, wendet man sich direkt an die Wohnsitzgemeinde zuständige Organisation.

Einen Überblick, welche Organisation in welcher Gemeinde für die Mobilen Dienste und Hauskrankenpflege zuständig sind, inklusive Kontaktdaten, gibt’s hier: http://www.gesundheit.steiermark.at/cms/dokumente/11684298_72768934/016252dc/aktuelle_Bezirkspflegekarten_Juli2018.pdf

Die Kosten sind sozial gestaffelt und richten sich nach dem Nettoeinkommen der zu pflegenden Person (das Pflegegeld zählt nicht dazu) und der Berufsgruppe, die zum Einsatz kommt – Heimhilfe, Pflegeassistenz oder Diplomierte Gesundheits-und Krankenpflegeperson (die drei verschiedenen Berufsgruppen haben verschiedene Tätigkeiten und Kompetenzen). Den restlichen Teil der Kosten übernimmt die Gemeinde und das Land Steiermark.

Eine Pflegeassistenz kostet zum Beispiel bei einem Einkommen bis 900 Euro 9,50 Euro pro Stunde, in der höchsten Einkommensstufe ab 3.300 Euro 37,50 Euro.

Die Tarifliste für die Mobile Pflege- und Betreuungsdienste /Hauskrankenpflege Steiermark findet man hier: http://www.gesundheit.steiermark.at/cms/dokumente/12671488_145678661/771867ab/2019_Homepage.pdf

Pflege zu Hause – Heimhilfe

Bei der Heimhilfe geht es darum, älteren Menschen und deren Angehörige im Alltag zu unterstützen und zu entlasten, zum Beispiel bei der Hausarbeit, der Morgentoilette und der Organisation von Arztterminen.

Leistungen werden auch von den Organisationen der Mobilen Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege angeboten. Die Kosten sind ebenfalls sozial gestaffelt und werden von Land Steiermark und der Wohnsitzgemeinde unterstützt.

Pflege zu Hause – 24-Stunden-Betreuung

Viele Menschen wünschen sich, so lange wie möglich im eigenen Zuhause zu leben. Ziel der 24-Stunden-Betreuung ist es, diesen Wunsch zu ermöglichen und ein Altern in Würde sicherzustellen.

Wer eine 24-Stunden-Betreuungskraft finden möchte, kann vor einigen Herausforderungen stehen: Wenn man im Internet danach sucht, findet man zwar eine Vielzahl an Vermittlungsagenturen, doch wie erkennt man, dass eine Agentur seriös ist?

Das Sozialministerium hat zur Qualitätsprüfung der Vermittlungsagenturen das „Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ 24)“ eingeführt. Auf https://oeqz.at/zertifizierte-vermittlungsagenturen/ findet man, voraussichtlich ab Juni 2019, die ersten Agenturen, die sich der Qualitätsprüfung unterzogen haben.

Möchte man auf Nummer sicher gehen, kann man bei bekannten Hilfsorganisationen, die 24-Stunden-Betreuung anbieten – wie etwa der Volkshilfe (ISO 9001:2015-zertifiziert) – anfragen.

Auch die Pflegedrehscheibe, die es derzeit in Graz, Weiz, Deutschlandsberg, Hartberg-Fürstenfeld und Voitsberg gibt, bietet Auskunft und Unterstützung bei der Suche nach einer 24-Stunden-Betreuung: http://www.gesundheit.steiermark.at/cms/beitrag/12636766/142146817/

Die Kosten unterscheiden sich je nach Agentur bzw. Organisation. Sie setzen sich zusammen aus der Vermittlungsgebühr, dem Verwaltungsbeitrag sowie dem Honorar, die Fahrtkosten und dem Sachaufwand für die Betreuungskraft. Auf https://stmk.volkshilfe.at/fileadmin/user_upload/Media_Library_Steiermark/PDFs/Folder/VH_24hBetreuung_A4_19_screen.pdf findet man ein Kostenbeispiel.

Ab der Pflegestufe 3 gibt es vom Bund eine Förderung für die 24-Stunden-Betreuung, die davon abhängt, ob die Betreuungskraft selbstständig (275 Euro pro Monat und Betreuungskraft) oder unselbstständig (550 Euro pro Monat und Betreuungskraft) beschäftigt ist. Das Nettoeinkommen der betreuten Person darf 2.500 Euro nicht übersteigen, das Pflegegeld wird nicht dazu gezählt.

Pflege zu Hause – Tageszentren für ältere Menschen

Für Menschen, die zu Hause leben, aber tagsüber gut betreut werden, ihren Tag in der Gemeinschaft verbringen und kreative Beschäftigungsangebote bekommen möchten, gibt es die Tageszentren. Tageszentren werden von verschiedenen Organisationen angeboten – z.B. Volkshilfe, Rotes Kreuz, Caritas. Genaue Infos zur Anmeldung und den Kosten gibt es direkt bei den Organisationen.

Pflege zu Hause – Rufhilfe des Roten Kreuzes Steiermark

Den Alltag unabhängig gestalten, aber trotzdem abgesichert sein, dafür gibt’s die Rufhilfe des Roten Kreuzes, die sich vor allem an ältere Menschen, die alleine leben, richtet. Wenn es zu Stürzen oder anderen Notsituationen kommt, wird man per Knopfdruck auf den Handsender mit der Rettungsleitstelle des Roten Kreuzes verbunden. Die monatliche Gebühr liegt zwischen rund 25 und rund 35 Euro.

Wie man zur Rufhilfe kommt: https://www.roteskreuz.at/stmk/pflege-betreuung/rufhilfe/

Pflege in Einrichtungen

Pflege in Einrichtungen – Betreutes Wohnen

In einer altersgerechten Wohnung leben, kombiniert mit konkreten Betreuungsleistungen (Grundleistung), wird durch Betreutes Wohnen möglich gemacht.

Die Miete und Betriebskosten sind von den BewohnerInnen zu bezahlen, man kann Wohnungsunterstützung beantragen. Für die Betreuung wird zusätzlich eine sozial gestaffelte Betreuungspauschale verrechnet: http://www.gesundheit.steiermark.at/cms/dokumente/11333393_72574773/8d93fbed/Ermittlung_der_zumutbaren_Eigenleistung.pdf

Liste der Standorte Betreutes Wohnen: http://www.gesundheit.steiermark.at/cms/dokumente/11333393_72574773/2f22f361/Homepage%20A%20Stand%2020122018.pdf

Pflege in Einrichtungen – Alten- und Pflegeheime

Wenn man sich für die Pflege in einem Alten- und Pflegeheim entscheidet, ist oft der erste Gedanke: Kann ich mir das überhaupt leisten?

Die Kosten für ein Pflegeheim sind prinzipiell von den HeimbewohnerInnen zu tragen. Dabei bleiben aber mindestens 20 Prozent der Pension und der 13. und 14. Bezug unangetastet. Wenn der Pflegeplatz mehr kostet als die verfügbaren Mittel der betreuten Person, springt die öffentliche Hand durch die Zuzahlung aus der Sozialhilfe ein. Ab Pflegestufe 4 hat man Anspruch darauf, bei niedrigerer Pflegestufe wird eine Pflegebedarfsprüfung durchgeführt.

Den Antrag zur (Rest-)Kostenübernahme bekommt man in allen Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften und unter http://www.gesundheit.steiermark.at/cms/ziel/144685224/DE/.

Gestellt wird der Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde.

Wie kommt man aber zu einem Platz in einem Alten- und Pflegeheim?

Zuerst gilt es, sich das Angebot an Pflegeheimen in der Steiermark anzuschauen.

In der Steiermark besteht nämlich freie Heimwahl, das heißt, man kann sich aussuchen, in welchem Pflegeheim man leben will (sofern es dort freie Plätze gibt). Eine Ausnahme gibt es: Wenn man für die Bezahlung des Pflegeheims Zuzahlung aus der Sozialhilfe benötigt, kann man aus den Einrichtungen auswählen, die von der Steiermärkischen Landesregierung nach § 13a Stmk. Sozialhilfegesetz (SHG) anerkannt sind. Das sind zwar die meisten Pflegeheime, es ist aber trotzdem empfehlenswert, sich im Vorhinein zu informieren. Eine Auflistung dieser Heime ist vom Land Steiermark derzeit in Arbeit (http://www.gesundheit.steiermark.at/cms/ziel/72574888/DE/).

 

Hier findet man einen Überblick über alle öffentlichen und privaten Pflegeheime:
Öffentliche Pflegeheime: [http://www.gesundheit.steiermark.at/cms/dokumente/11645271_72563243/1a89adf2/%C3%B6ff%20Pflegeheime%20Okt%202018.pdf] Private Pflegeheime: [http://www.gesundheit.steiermark.at/cms/dokumente/11645280_72563266/914026b4/Pflegeheime%20April%202019.pdf].

Wenn man sich für ein bestimmtes Heim entschieden hat, kann man einen unverbindlichen Kennenlerntermin vereinbaren. Die Kontaktdaten findet man unter den Links zu den öffentlichen und privaten Pflegeheimen. Sobald man das passende Pflegeheim gefunden hat, kann man sich direkt dort anmelden oder vormerken lassen.

Bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim kann man sich auch an die Pflegedrehscheibe wenden: Die gibt es derzeit in Graz, Weiz, Deutschlandsberg, Hartberg-Fürstenfeld und Voitsberg.

Umfassende, flächendeckende, qualitativ hochwertige und für alle zugängige Betreuung muss garantiert werden

Reform der mobilen Pflege

Auch wenn der Tarif für die mobilen Dienste sozial gestaffelt ist, kann die finanzielle Belastung sehr hoch sein. Eine Mindestpensionistin mit einem Nettoeinkommen von 900 Euro bezahlt für die Betreuungsstunde einer Diplomierte Gesundheits-und Krankenpflegeperson 16 Euro. Bei der Pflegestufe 1, bei der es immerhin auch mehr als 65 Stunden Pflegebedarf braucht, reicht das Pflegegeld nicht einmal für zehn Betreuungsstunden im Monat. In der 24-Stunden-Pflege ist die finanzielle Belastung noch größer. Bei einer fairen Entlohnung der Betreuungsperson bleiben nach Abzug des Pflegegelds und der Förderung des Bundes noch immer mehrere hundert bis 1500 Euro übrig, die bezahlt werden müssen.

Wir wollen, dass Pflege zu Hause kein Privileg für Reiche ist, sondern dass alle, die sich für die Pflege daheim entscheiden, sich das auch leisten können.
Deshalb wollen wir als SPÖ Steiermark, dass auch der „Regress“, also der Rückgriff auf das Ersparte, bei der mobilen Pflege abgeschafft wird.

Flächendeckende Pflegedrehscheiben

Wie schon bei der mobilen Pflege und beim Pflegegeld erwähnt, gibt es aktuell Pflegedrehscheiben in Graz, Weiz, Deutschlandsberg, Hartberg-Fürstenfeld und Voitsberg. Unser Ziel ist der flächendeckende Ausbau der Pflegedrehscheiben. Gerade wenn der Pflegefall plötzlich eintritt, fühlt man sich oft überfordert und hat nicht die Zeit, sich durch verschiedene Internetseiten zu klicken, Infofolder zu studieren und verschiedene Behörden anzurufen. In solchen Situationen kann es eine riesengroße Hilfe sein, wenn es eine Stelle gibt, an die ich mich unkompliziert wenden kann – ohne Voranmeldung oder Termin, persönlich oder per Telefon, Mail, Fax oder Brief.

Um diese Betreuung in der ganzen Steiermark zu gewährleisten, fordern wir die Einrichtung einer Pflegedrehscheibe in jeder Region.

Pflegende Angehörige stärken

Finanzielle Unterstützung bei Verhinderung pflegender Angehöriger

Pflege von Angehörigen ist sehr kräftezehrend und kann auch mental eine große Herausforderung darstellen. Da pflegende Angehörige ab und an eine Erholungspause brauchen, aber auch, um sich im Krankheitsfall oder anderen wichtigen Gründen eine Vertretung leisten zu können, gibt es eine finanzielle Unterstützung durch das Sozialministeriumsservice.

Wenn man seit über einem Jahr einen Angehörigen pflegt, der in Pflegestufe 3 oder höher ist (bei Demenz oder der Pflege von minderjährigen Angehörigen schon ab Stufe 1), bekommt man abhängig vom Pflegegeld eine Unterstützung zwischen 1.200 Euro und 2.500 Euro. Dafür darf man aber netto nicht mehr als 2.000 Euro bzw. 2.500 Euro (je nach Pflegestufe des pflegebedürftigen Angehörigen), verdienen.

Genaue Infos und das Antragsformular gibt es hier: https://www.sozialministeriumservice.at/site/Finanzielles/Pflegeunterstuetzungen/Pflegende_Angehoerige/

Pflegekarenz und -Teilzeit

Wenn plötzlich ein Pflegefall bei nahen Angehörigen auftritt, sich der Pflegebedarf erhöht oder die Betreuungsperson ausfällt, brauchen Angehörige oft Zeit, die Pflege zu organisieren oder auch selbst zu übernehmen. Wie auch bei der finanziellen Unterstützung von pflegenden Angehörigen gilt die Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit ab der Pflegestufe 3, bei Demenz oder Minderjährigen ab Stufe 1. Außerdem braucht es eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

Die Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit kann zwischen 1 und 3 Monaten dauern. Das Pflegekarenzgeld beträgt 55% des Nettoeinkommens, bei Pflegeteilzeit bekommt man das Pflegekarenzgeld.

Den Antrag auf Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit stellt man beim Sozialministeriumservice: https://www.sozialministeriumservice.at/site/Finanzielles/Pflegeunterstuetzungen/Pflegekarenz_und_teilzeit/

Familienhospizkarenz

Zur Begleitung sterbender Angehöriger und schwersterkrankter Kinder kann man sich vorübergehend karenzieren lassen. Möchte man in Familienhospizkarenz gehen, muss man das schriftlich beim Arbeitgeber bekannt geben. Es ist möglich, das Arbeitsverhältnis zu karenzieren oder die Arbeitszeit zu ändern. Die beabsichtigte Maßnahme (Karenz oder Änderung der Arbeitszeit), Beginn und Dauer muss man dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden. Die Karenz kann für maximal drei Monate in Anspruch genommen und einmalig auf sechs Monate verlängert werden. In der Familienhospizkarenz bekommt man Pflegekarenzgeld und hat die Möglichkeit, Familienhospizkarenz-Zuschuss zu beantragen.

Den Antrag für den Zuschuss stellt man beim Bundesministerium für Familie und Jugend [https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/familienhospizkarenz-zuschuss.html].

Coaching und Beratungsangebote für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige brauchen so viel Unterstützung wie möglich. Dazu gehört, über alle Angebote im Bereich Pflege und pflegende Angehörige informiert zu sein, um sie im Bedarfsfall auch annehmen zu können. Dazu gehört aber auch, dass sie in ihrer täglichen Arbeit, auch den Unsicherheiten und Sorgen, die sich daraus erben können, gecoacht und so gestärkt werden, um diese verantwortungsvolle Aufgabe ausüben zu können. Wir fordern, dass pflegenden Angehörigen im Rahmen der mobilen Dienste Coaching und Beratung angeboten wird, die diese unkompliziert nutzen können.

Pflegepersonal entlasten

Pflegekräftemangel

Bereits jetzt besteht in ganz Österreich ein Mangel an Pflegepersonal. In der Steiermark müssen deutlich mehr Ausbildungsplätze für Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen und PflegeassistentInnen geschaffen werden. Um die Nachfrage nach qualifizierten MitarbeiterInnen sowohl in der mobilen als auch in der stationären Pflege bewältigen zu können, haben das Land Steiermark, das AMS und Pflegeanbieter eine Pflege-Stiftung ins Leben gerufen. Steiermarkweit absolvieren 123 TeilnehmerInnen die Ausbildung. Geplant sind steiermarkweit rund 500 AbsolventInnen.

Bedarfserhebung Pflegepersonal

Es braucht dringend eine Studie zur Erhebung des Bedarfs von Pflege- und Betreuungspersonal, welche sowohl das Gesundheitswesen als auch die Langzeitpflege berücksichtigt. Daraus folgend ist eine gezielte Ausbildungsoffensive zu entwickeln.